Seit 2001 steht es auf der Tagesordnung jeder Regierung – das neue Lehrer*innendienstrecht. So hat auch die letzte, soeben aus dem Amt geschiedene, Regierung einen Entwurf in Begutachtung geschickt. Nach 33 Verhandlungsrunden wurde dieser Schritt Mitte August ohne Zustimmung der Gewerkschaft getätigt.
Der Entwurf
Dass ein solches Dienstrecht Einsparungen auf dem Rücken der Lehrer*innen bedeutet, gab sogar Werner Faymann im Oktober 2012 zu, als er in einem Interview sagte „Um Geld für Schulreformen zu bekommen, brauchen wir ein neues Lehrerdienstrecht mit flacher Gehaltskurve und höherer Stundenverpflichtung.“
Und genau das ist der Entwurf – der Versuch bei den Gehältern der Lehrer*innen auf verschiedenen Wegen einzusparen. Die Lehrverpflichtung wird erhöht, das Gehaltsschema verändert. Es werden die Gehälter von Bundes- und Landeslehrer*innen angeglichen und die Gehaltskurve zwischen Jung- und Altlehrer*innen abgeflacht. Somit wird das Gehalt von Junglehrer*innen zwar erhöht, doch durch die Gehaltssenkung in späteren Jahren wird der Gesamtverdienst über die gesamte Berufslaufbahn hinweg deutlich gesenkt – bis über eine halbe Million kann dieser Verlust im Vergleich zum alten Dienstrecht bedeuten. Die deutliche Erhöhung der Arbeitszeit bedeutet dabei natürlich noch zusätzliche Einbußen beim realen Stundenlohn.
Gekürzt wird nicht nur durch steigende Lehrverpflichtung, Arbeitszeitverlängerung und durchschnittliche Gehaltssenkung, auch Streichung diverser Zulagen (für Aufgaben, die natürlich trotzdem noch erledigt werden müssen) und unbezahlte Zusatzaufgaben, wie zum Beispiel so genannte Schüler*innenberatungsstunden sind ein Bestandteil des Entwurfs. Eine halbe Milliarde jährlich und 12.000-14.000 Arbeitsplätze sollen so eingespart werden.
Eine Master-Ausbildung soll nicht mehr extra anerkannt werden (bis jetzt gibt es ein höheres Gehalt bei einer höheren Qualifikation, das soll es zukünftig nicht mehr geben) und die versprochene Unterstützung im pädagogischen und administrativen Bereich durch international vergleichbare Support-Systeme fehlt in dem Entwurf gänzlich. Dafür muss jede*r Lehrer*in wenn notwendig für andere einspringen – egal in welchem Fach und welchem Schultyp – die Absurdität dieser Regelung muss man wohl kaum weiter erläutern. Geplant ist das neue Dienstrecht ab 2019/20 einzuführen, wobei neue Lehrer*innen sich bereits ab 2014 freiwillig dafür entscheiden können sollen.
Ob der Entwurf tatsächlich beschlossen und umgesetzt wird ist bisher noch nicht fix. Die sechswöchige Begutachtungsfrist ist inzwischen abgelaufen, jetzt liegen weitere Schritte beim Nationalrat und der noch zu bildenden Regierung.
Verhalten der Gewerkschaft
Der Abbruch der Verhandlungen führte zu großer Aufregung bei der Gewerkschaft, es war die Rede vom Bruch mit der Sozialpartnerschaft. Dennoch, und obwohl auch der Entwurf klar abgelehnt wird, verhält sich die Gewerkschaft bisher abwartend. Sie organisiert keinerlei Protestmaßnahmen und wartet auf neue Verhandlungspartner*innen nach der Regierungsbildung. Bis dahin setzt sie keine Proteste sondern setzt vor allem auf Information – zum Beispiel durch die Herausgabe einer Sondernummer der GÖD-Zeitung, oder die Organisation von Dienstversammlungen um über das Thema zu informieren.
Protestaktionen
Die „Initiative für ein faires Dienstrecht für Lehrerinnen und Lehrer“ ist seit September 2012 ein Zusammenschluss von Junglehrer*innen, Unterrichtspraktikant*innen und Lehramtsstudierenden gegen den Dienstrechtsentwurf. Mit der Zeit haben sich auch erfahrene und pensionierte Lehrer*innen, Eltern und zukünftige Eltern der Initiative angeschlossen. Sie haben bereits eine Kundgebung gegen den Entwurf organisiert und planen gerade eine weitere Kundgebung am 07. Oktober.
Über die Initiative hinaus gibt es Stellungnahmen der AHS- und Pflichtschul-Lehrer*innen, allerdings keine kämpferischen Aktionen.
Für große mediale Aufmerksamkeit sorgte dennoch die Anzahl der Stellungnahmen zum Entwurf. Zu jedem in Begutachtung geschickten Gesetzesentwurf darf jede Privatperson und jede Organisation eine Stellungnahme abgeben. Üblicherweise sind es in etwa 40 Stellungnahmen die abgegeben werden, überwiegend von Organisationen. In diesem Fall sind allerdings bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 25. September über 1.700 Stellungnahmen abgegeben worden, zu einem großen Teil von Privatpersonen, viele davon Lehrer*innen und Lehramtsstudent*innen. Vor allem AHS Lehrer*innen sprachen sich sehr stark gegen das neue Dienstrecht aus, auch von Pflichtschullehrer*innen kam großteils Kritik. Bei der Frage geht es allerdings nicht wie viele meinen um die Lehrer*innen, die ihre Privilegien verteidigen, das neue Dienstrecht greift die Bildungsqualität an und ist somit etwas, was die ganze Gesellschaft angeht und hat außer Angriffen und Einsparungen nichts zu bieten. Es stellt daher keineswegs die lang ersehnte Reform des Bildungssystems dar, sondern bloß ein gut verpacktes Sparpaket.
Perspektive
Es wird Zeit, dass die Gewerkschaft sich zu Protestmaßnahmen überwindet, es wird Zeit, dass sie den Streik ausruft. Doch die Gewerkschaft will es sich trotz allem nicht mit der Regierung verscherzen, daher wird sie sehr vorsichtig sein bei der Entscheidung diesen Schritt zu wagen. Um die Gewerkschaft zu diesem Schritt zu zwingen, muss von der Basis Druck aufgebaut werden. Dazu ist es notwendig Aktionskomitees der Lehrer*innen aufzubauen, die Forderungen an die Gewerkschaft stellen und diese offen zur Unterstützung ihrer Aktionen aufrufen.
Wichtig kann auch eine Unterstützung durch die Schüler*innen und Lehramtsstudierende sein – auch sie sind von den Einsparungsmaßnahmen betroffen, die Qualität der Bildung sinkt. Durch im Idealfall gemeinsame Protestaktionen von Lehrer*innen, Lehramtsstudierenden und Schüler*innen kann der Druck nicht nur auf die Gewerkschaft sondern auch auf die Regierung erhöht werden. Doch auch unabhängige Protestaktionen können große Wirkung erzielen.