Eine kleine Initiative im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) in Wien macht derzeit mit einer Kampagne zur Übernahme von Leiharbeiter*innen auf sich aufmerksam. Die „Initiative Übernahme“ hat bisher knapp 4000 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt und dieses auf einer Protestkundgebung hinter dem Rathaus den Gemeinderats-Mandatar*innen deutlich gemacht.
Etwa 1000 Leiharbeiter*innen arbeiten derzeit im AKH in verschiedensten Tätigkeiten bei dem österreichischen „Personaldienstleister“ Akademischer Gästedienst in Österreich (AGO). Doch der Vertrag zur Arbeitskräfteüberlassung läuft Ende 2013 aus und soll nicht weiter verlängert werden. Statt dessen wird die Reinigung an eine Fremdfirma ausgeschrieben – zu schlechteren Arbeitsbedingungen, falls die derzeitigen Beschäftigten überhaupt in diese neue Firma übernommen werden. 350 Arbeiter*innen sind demnach zur Zeit von Arbeitslosigkeit bedroht.
Die Krux der Leiharbeit
Leiharbeit, Zeitarbeit oder auch „Personalleasing“ genannt, ist im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt. Die Idee dabei ist, dass sich ein Unternehmen Arbeitskräfte von einem anderen Unternehmen vorübergehend „ausborgt“ um Auftragsspitzen abzudecken. „Überlasser“ ist hierbei das Unternehmen welches Arbeitskräfte dem „Beschäftiger“ zur Verfügung stellt.
In den letzten Jahren erfreut sich Leiharbeit unter den Unternehmer*innen einer immer größeren Beliebtheit. Gerade in Deutschland ist Leiharbeit eine boomende Branche. Doch auch in Österreich ist sie am Vormarsch. Seit dem Jahr 2000 ist Anzahl der überlassenen Arbeitskräfte um 160% gestiegen und mittlerweile sind etwa 78 000 Menschen als Leiharbeitskräfte beschäftigt.1
Der steigende Bedarf an Leiharbeit liegt natürlich an den Möglichkeiten bestehende Beschäftigungsverhältnisse im Betrieb zu umgehen und die Beschäftigten in Stammbelegschaft und externe Mitarbeiter*innen zu spalten. Das AÜG, welches als sozialpartnerschaftlicher Kompromiss entstanden ist2, soll angeblich dazu dienen Stammbelegschaft und überlassenes Personal gleich zu stellen um Spaltungsmechanismen zu verhindern, doch die Realität sieht meist anders aus. Dabei ist neben dem AÜG auch noch der Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (AKÜ) und der geltende Kollektivvertrag im Beschäftigungsbetrieb Ausschlag gebend. Hierbei gilt der jeweilige höhere Mindestlohn der beiden Kollektivverträge. Dabei werden Leiharbeitskräfte jedoch oft nur zum kollektivvertraglichen Mindestlohn angestellt was oft schon mal Lohneinbußen bedeutet.
Die Studie der Arbeiterkammer „Leiharbeit aus Sicht der BetriebsrätInnen“3 zeigt die Kluft zwischen der angeblichen Gleichstellung und der Praxis auf: 53,4% der befragten Betriebsrät*innen geben an, dass Zeitarbeitskräfte kontinuierlich während des ganzen Jahres in ihrem Betrieb eingesetzt werden. Der eigentliche angebliche Zweck der Leiharbeit zur Abdeckung von Auftragsspitzen oder Ähnlichem ist also mehrheitlich gar nicht gegeben. Auch die Gleichbehandlung ist bei weitem nicht erreicht. 23,6% geben an, dass die Zeitarbeitskräfte im Vergleich zur Stammbelegschaft eher benachteiligt werden. Besonders bei der Betriebspension gibt es hier enorme Unterschiede wo 63,7% eher benachteiligt werden.
Auch das beliebte Argument, dass Leiharbeit eine gute Möglichkeit für Arbeitslose auf eine zukünftige Fixanstellung sei ist wenig stichfest. Eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Institutes für Wirtschaftsforschung (RWI) zeigt mit ausgewerteten Daten aus den Jahren 2008-2010, dass nur 7% der Leiharbeitskräfte letztendlich übernommen werden. Gerhard Flenreiss, Bundesvorsitzender der Personalldienstleister in der Wirtschaftskammer schätzt die Chance auf Übernahme in Österreich mit 20% höher ein, wobei er sich auf Daten der großen Arbeitskräfteverleiher wie Manpower oder Powerserv beruft. Doch auch das bleibt anzuzweifeln, denn unabhängige Studien liegen dazu in Österreich nicht vor.4
Übernahme statt Fremdvergabe!
Aus den Problemen der Leiharbeit im Allgemeinen und jenen der AGO-Beschäftigten im Speziellen unterstützen wir die Forderung nach Übernahme der Leiharbeiter*innen durch die Gemeinde. Doch nicht nur das, wir lehnen das Konzept der Leiharbeit per se ab und kämpfen für dessen Abschaffung. Der angeblich notwendige Trend zur „Flexibilisierung“ der Arbeitszeiten um „konkurrenzfähig“ zu sein ist nichts anderes als der weitere Versuch Löhne zu drücken, gewerkschaftliche Organisierung durch unsichere Beschäftigungsverhältnisse zu erschweren und Arbeiter*innenrechte zu umgehen und abzubauen. Durch die Einsparungspolitik der Stadt Wien und durch Auslagerungen von Seiten des AKH wird ein solcher Trend nur bestärkt.
Das Anliegen der AGO-Beschäftigten im AKH liegt im allgemeinen Interesse der gesamten Arbeiter*innenklasse, es darf daher nicht auf Grund irgendwelcher Konkurrenz-Gedanken ignoriert werden. Diese Leiharbeiter*innen verdienen daher die volle Aufmerksamkeit der Gewerkschaft, des AKH-Betriebsrates und der übrigen Beschäftigten. Bis jetzt gab es eine Kundgebung, an der nur ein kleiner Teil der Beschäftigten teil genommen hat. Soll die Kampagne erfolgreich sein, ist es aber notwendig alle betroffenen Kolleg*innen ins Boot zu holen. Daher braucht es unbedingt Betriebsversammlungen auf denen die weiteren Maßnahmen durch Urabstimmungen beschlossen und umgesetzt werden. Gerade hier ist die Unterstützung der Gewerkschaft unbedingt gefragt!