Akademikerball 2015: Am Erflog anknüpfen, NOWKR verteidigen!

soliDer Protest gegen den Akademikerball 2015 war ein Erfolg, auch wenn er wohl nicht dazu gereicht hat die Burschenschaften für die Zukunft aus der Hofburg zu verbannen. Abseits der öffentlich-medialen Erleichterung über geringe Gewalttaten schreitet die Polizei zu neuerlicher staatlicher Gewalt, indem sie das Bündnis „NOWKR“ wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ anzeigt.

Demonstrationsverbot

Schon im Vorfeld hat die Polizei die Spaltung des antifaschistischen Lagers in angeblich „gute“ und „böse“ Aktivist*innen vollzogen. Die Demonstration der „Offensive gegen Rechts“ (OGR) und ihre drei angemeldeten Blockadepunkte wurden genehmigt während die beiden Demonstrationszüge von NOWKR untersagt wurden. Begründet wurde das damit, dass das Bündnis „Gewalt beharrlich nicht ausgeschlossen“ habe. Damit macht die Polizei das, was sie schon 2011 getan hat und was der Verfassungsgerichtshof 2013 nachträglich verurteilt hat, nämlich eine Demonstration vorsorglich auf Grund möglicher Ausschreitungen zu verbieten. Natürlich hat die Polizei gewusst, dass sich dieser Protest nicht einfach verbieten lassen würde und, dass sie durch die Entrechtung Umstände schafft, die Zusammenstöße begünstigen. Dass solche Zusammenstöße in einem größeren Ausmaß nicht passiert sind grenzt vor diesem Hintergrund eigentlich an ein Wunder.

Die Botschaft, die die Polizei mit dem Demonstrationsverbot übermittelt ist unerträglich: Die Burschenschafter in der Hofburg sind legitim weil sie nicht in Konfrontation mit dem Gesetz geraten, die Demonstrierenden sind illegitim weil sie in Konfrontation mit dem Gesetz geraten könnten. Eine solche Herangehensweise kann nur ohne größeren Aufschrei toleriert werden wenn eine öffentliche Debatte in einem fliegenden Mistkübel ein größeres Problem sieht als in den Umtrieben von rechtsradikalen Verbindungen. Die Verantwortung dafür tragen die Medien und die bürgerlichen Parteien, die immer öfter in die Täter-Opfer-Umkehr von FPÖ und Burschenschaften einstimmen anstatt die rechte Problematik zu thematisieren.

Teilweise erfolgreiche Blockaden

Trotzdem haben sich tausende Menschen nicht unterkriegen lassen und sind gegen den Burschenschafterball auf die Straße gegangen – mit dem Anspruch ihn zu verhindern. Laut der „Offensive gegen Rechts“ besuchten 9.000 Menschen (laut Polizei 5.000) die Demonstration, die von der Universität zum Stephansplatz zog. Zusätzlich versammelten sich weitere 2.000 Menschen am Heldenplatz zur zivilgesellschaftlichen Kundgebung von „Jetzt Zeichen setzen“. Die insgesamt vier Blockadepunkte von OGR und der „Interventionistischen Linken“ konnten im Anschluss erfolgreich errichtet werden, auch viele andere Aktivist*innen ließen sich nicht davon abbringen sich den Burschenschaftern entgegen zu stellen und so konnten gleichzeitig sieben Zufahrtswege zur Hofburg gleichzeitig blockiert werden.

Rechte Gefahr auf der Straße

Auch gewaltbereite Rechtsradikale machten wieder mobil. Kurz vor der Demonstration gegen den Akademikerball kam es auf der Mariahilferstraße zu einer Festnahme einer Person aus der rechten Szene, die eine „verbotene Waffe“ bei sich trug. Gegen 22 Uhr ging die Meldung um, dass etwa 10 Neonazi-Hooligans von „Unsterblich Wien“ am Schwarzenbergplatz Protestierende attackiert haben. Das „Vice-Magazin“ hat einen antisemitischen Übergriff kurz vor 24 Uhr auf der Kärntner Straße dokumentiert. Dort marschierten fünf junge Männer mit den Rufen „Judensau!“, „Scheiß Juden!“ und „Drecksau!“ über die Straße, woraufhin zwei jüdische Männer eine Rechtfertigung von den Antisemiten verlangten. Sie wurden darauf angespuckt und mit Pfefferspray attackiert. In den Medien wird darüber, wenn überhaupt, nur in Nebensätzen berichtet. Diese Vorfälle zeigen aber, dass die Gefahr von rassistischen und faschistischen Übergriffen am Rande von linken Protesten real ist und, dass sich antirassistische und antifaschistische Protestaktionen auch gegen solche Übergriffe zu wehren wissen müssen.

Solidarität gegen Kriminalisierung!

Im letzten Jahr wurde der Paragraph zu „Landfriedensbruch“ für die Kriminalisierung von Antifaschist*innen herangezogen. Dieses Jahr geht die Polizei einen Schritt weiter und setzt den Paragraph § 278 StGB „Kriminelle Vereinigung“ gegen das Bündnis NOWKR ein. Hier zeigt sich wieder einmal wie solche Paragraphen zur Repression von legitimen, fortschrittlichen Kräften eingesetzt werden. Die Begründung dafür ist, dass NOWKR angeblich zu Gewalt aufgerufen hätte. Erstens stellt sich dieser Vorwurf selbst auf sehr wackelige Beine, da das Bündnis tatsächlich nie dezidiert zu Gewalttaten aufgerufen hat. Zweitens müssen wir weiterhin betonen, dass eine Konfrontation mit Faschist*innen – auch wenn die Charakterisierung nicht eindeutig auf Burschenschaften zutrifft – in der Regel eine gewalttätige ist und der Staat diesen Kräften nur wenig entgegen zu setzen hat, falls er es überhaupt will. Auch wenn wir mit vielen Dingen nicht mit dem autonomen Bündnis übereinstimmen, ist diese Anzeige eine ungerechtfertigte Maßnahme von politischer Unterdrückung. Für die nähere Zukunft heißt es nun auf den erfolgreichen Protesten anknüpfen und Solidarität gegen die Polizeirepression üben.