Josef S. wurde zu einer Haftstrafe von 12 Monaten verurteilt, acht davon bedingt. Das Urteil basiert auf widersprüchlichen Aussagen eines Zivilpolizisten ohne ernsthafte Beweismittel. Auf Grundlage des Paragraphen zu Landfriedensbruch wurde dadurch ein Exempel statuiert um antifaschistischen Protest in willkürlicher Weise zu kriminalisieren!
Demonstration am 26. Juli um 18 Uhr, Wien, Am Graben/Pestsäule