AsylUnrecht: Auf Rassismus und Chauvinismus aufgebaut

Seit über zwei Monaten protestieren die Flüchtlinge in Wien gegen die gegenwärtige Situation und auch in anderen europäischen Städten akzeptieren Asylwerber*innen nicht mehr länger stillschweigend die Unterdrückung, den Rassismus und die Rechtlosigkeit die ihnen entgegengebracht werden. Grund genug sich näher damit zu beschäftigen, wie die reale Situation in Österreich aussieht.

Der größte Teil der österreichischen Gesetzeslage ist im Asylgesetz niedergeschrieben, daneben gibt es noch eigene Gesetze und Vereinbarungen für die Grundversorgung und den Asylgerichtshof, außerdem finden sich auch im Verwaltungsverfahrensgesetz Regelungen zu diesem Thema.

Völkerrechtlich ist Österreich an grundlegende Vereinbarungen, nämlich die Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Menschenrechtskonvention gebunden, außerdem auch an die Satzungen der Vereinten Nationen, da Österreich Mitglied ist.

Und auch vom Europäischen Rat wurden in den Jahren 2000-2005 zwei Verordnungen und vier Richtlinien zum Asylrecht erlassen, die für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend sind.

Wer ist was in Österreich…

…und unter welchen Umständen hat man Anrecht auf welchen Aufenthaltsstatus?

„Fremde“ ist der juristische Ausdruck für all jene Menschen die nicht österreichische Staatsbürger sind, unabhängig davon ob sie Urlauber*innen sind, oder versuchen ihren Lebensmittelpunkt nach Österreich zu verlegen.

„EU-Bürger“ sind eine Untergruppe der Fremden, die viele sonst nur Staatsbürgern vorbehaltene Rechte genießen.

„Asylwerber“ sind all jene Menschen die einen Asylantrag stellen, der noch nicht abgeschlossen wurde. In diesem Zeitraum sind sie vor Abschiebung geschützt und im Bundesgebiet geduldet, sie dürfen jedoch das Gebiet der Bezirksverwaltungsbehörde nur unter bestimmten Voraussetzungen verlassen. Hinzu kommen zahlreiche Verpflichtungen, die von Teilnahme an Verhandlungen, über medizinische Untersuchungen bis hin zur Abgabe von Dokumenten gehen. Ab dem Zeitpunkt wo der Antrag abgeschlossen wurde, ändert sich ihr Status. Im Jahr 2011 wurden 14.416 Asylanträge gestellt.

„Asylberechtigte“ werden Menschen deren Anträge positiv ausgehen, 3.572 Menschen erlangten diesen Status im Jahr 2011, im Gegensatz zu 11.553 Anträgen die abgelehnt wurden. Gemäß Genfer Flüchtlingskonvention sind anerkannte Flüchtlinge, und somit asylberechtigt, all jene die verfolgt werden wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung, sofern keiner der zahlreichen Ausschlussgründe vorliegt. Asylberechtigte erhalten das dauernde Einreise- und Aufenthaltsrecht in Österreich. Außerdem gelten auch was das Beschäftigungsrecht betrifft andere Regeln für Asylberechtigte als für andere Fremde. Weiters erhalten sie einen sogenannten „Konventionsreisepass“.

Nach sechs Jahren können Asylberechtigte unter bestimmten Auflagen die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen.

„Subsidiär Schutzberechtigte“ ist ein vorübergehender Status und wird gewährt wenn ein Asylantrag abgelehnt wird aber die Abschiebung eine deutliche Gefahr für Leben bzw. Unversehrtheit darstellen würde. Diese Berechtigung ist ein Jahr lang gültig, danach kann sie bei Bedarf verlängert werden. Er beinhaltet eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung, außerdem den Erhalt eines „Fremdenpasses“, für das erste Jahr der subsidiären Schutzberechtigung gilt für sie noch das Ausländerbeschäftigungsgesetz, danach sind sie davon ausgenommen.

Der Status kann den Schutzberechtigten jederzeit und mit verschiedenen Begründungen aberkannt werden, unter anderem dann wenn die Gefahr aufgrund derer die Berechtigung vergeben wurde, nicht mehr als ausreichend bedrohend gesehen wird. Auf der anderen Seite kann auch subsidiär Schutzberechtigten letztendlich die dauerhaftere Asylberechtigung gegeben werden.

Wie ist die reale Situation?

Asylverfahren ziehen sich oft über mehrere Jahre, und die Mehrheit der Asylanträge werden schließlich abgelehnt, die Betroffenen abgeschoben. Während des Asylverfahrens gelten für sie klare Regeln.

Für mittellose Asylwerber*innen gibt es während des laufenden Verfahrens die Grundversorgung, die unterschiedlich aussieht, je nachdem ob die Betroffenen in organisierten Unterkünften oder selbstständig wohnen. In organisierten Unterkünften stehen jeder Person 17€/Tag für Unterkunft und Verpflegung zur Verfügung, die aber nicht an die Asylwerber*innen selbst, sondern direkt an die Unterbringung ausgezahlt. Darüber hinaus erhalten sie 40€/Monat für persönliche Ausgaben. Wohnen die Betroffenen selbstständig erhalten sie pro Person 290€/Monat, sofern nachgewiesen werden kann, dass sie tatsächlich Miete zahlen. Mit dieser Summe müssen alle Ausgaben (Miete, Verpflegung, Strom, Gas, etc.) gedeckt werden. Zusätzlich bekommen sie Gutscheine für Bekleidung und Schulutensilien für Kinder.

Dass diese Summen kaum ausreichen um ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen, kann man sich leicht ausrechnen. Vielen Menschen fällt darauf hin nur ein „na sollen sie doch was arbeiten“, aber so einfach funktioniert das leider nicht. Regulär arbeiten dürfen Asylwerber*innen nur mit Arbeitsbewilligung, doch diese zu erhalten war immer schon schwer, seit Verschärfungen unter der schwarz-blauen Regierung ist es nahezu unmöglich. Auch die Beschäftigungsbewilligung, die Arbeitgeber*innen für einzelne Personen theoretisch erhalten können, ist schwer zu erreichen und bedarf in jedem Fall einer Arbeitsmarktprüfung und eines Ersatzkräfteverfahrens wobei sichergestellt werden muss, dass es keine Staatsbürger*innen oder Menschen mit Arbeitsbewilligung gibt, die den Job mindestens gleich gut machen könnten. Die bürokratischen und die rassistischen Hürden auf dem Weg zum Arbeitsmarkt sind zahlreich, und kaum zu überwinden.

Doch es gibt Alternativen, Jobs für die keine Arbeitsbewilligung benötigt wird. Dazu zählen gemeinnützige Arbeit, Saisonniers in Tourismusbetrieben, Erntehelfer*innen (bei denen es begrenzte Kontingente gibt) oder Selbstständigkeit für die kein Gewerbeschein benötigt wird – zB Zeitungsausträger*innen oder Sexarbeiter*innen auf dem Straßenstrich, in Bordellen und Laufhäusern. Bei diesen Jobs verdienen sie schlecht, sie verlieren außerdem die Grundversorgung und leben weiterhin mehr schlecht als recht.

Wenn man diese Faktenlage betrachtet, kann also kaum mehr angezweifelt werden, dass viele Asylwerber*innen förmlich in die Kriminalität gedrängt werden, obwohl diese (angefangen bereits bei Schwarzarbeit) einen Ausschlussgrund für Asylberechtigung bedeuten. Dennoch sehen viele diese verständlicherweise als einzigen Ausweg.

Was tun?

Der derzeitige Protest von Asylwerber*innen in der Votivkirche ist ein wichtiger Schritt.Die verschiedenen Momente in denen es Solidarisierungen von beiden Seiten gab, fortschrittliche Kräfte die den Protest des Refugee-Camps unterstützen, wie auch die Unterstützung einiger Flüchtlinge bei einer Bildungsdemo, waren sehr aufbauend. Diese sind bereits ein wichtiger Schritt um gemeinsam gegen das System, das uns alle unterdrückt zu kämpfen, daher müssen wir auch gegen Spaltungsversuche gemeinsam auftreten. Und Seite an Seite aufzustehen, unabhängig von Herkunft, Alter oder Geschlecht, aufzustehen gegen die diskriminierenden gesetzlichen Regelungen gleichermaßen wie gegen das gesamte kapitalistische System, und auf diesem Weg Verbesserungen zu erkämpfen, und letztendlich das System zu besiegen, ist ohne Frage der beste Weg die diskriminierende und rassistische Situation zu bekämpfen.

Doch auch außerhalb von großen Protestbewegungen, können wir etwas tun, und wird auch häufig etwas getan, hier geht es um Proteste gegen Abschiebungen. Denn schon oft wurde bekannt gemacht wann und wo eine Abschiebung geplant war, und dagegen aktiv protestiert. Und oft konnte auch schon die Abschiebung einzelner verhindert werden. Eine solche Aktion ist nicht, wie manche vielleicht denken, müßig, weil die betreffende Person dann eben ein bisschen später abgeschoben wird. Das verhindern einer Abschiebung kann Leben retten, denn es kann die notwendige Zeit verschaffen um Beschwerde gegen die Ablehnung des Asylantrags einzubringen, und diese kann wiederum einen Abschiebeschutz bewirken.

Das wichtigste beim Kampf gegen ungerechte, rassistische Gesetze ist also Seite an Seite solidarisch zu kämpfen, den Protest gemeinsam zu tragen, und wo möglich, Abschiebungen auch direkt zu verhindern!

Gemeinsam mit allen Betroffenen und allen fortschrittlichen Kräften fordern wir:

  • Erhöhung der Grundversorgung auf Höhe der Mindestsicherung!
  • Uneingeschränkte Öffnung des Arbeitsmarktes!
  • Aufteilung der Arbeit auf alle Hände (bei Verkürzung der Arbeitszeit und vollem Lohnausgleich)!
  • Bewegungsfreiheit für Asylwerbende!
  • Gleiche Rechte für alle, unabhängig von Nationalität und Staatsbürgerschaft!
  • Politische Mitbestimmung für alle in Österreich lebenden!
  • Für das Recht auf Muttersprache in sämtl. Einrichtungen!
  • Freiwillige und kostenlose Sprachkurse in allen in Österreich gesprochenen Sprachen im Rahmen der Arbeitszeit!
  • Bleiberecht für alle sofort!
  • Sofortiger Abschiebestopp!
  • Öffnung der Grenzen!